
Beschlussfassung über die Touristensteuer 2023
Die Gemeindegemeinschaft hat mit Beschluss vom 22. Juni 2019 eine Tourismussteuer für ihr gesamtes Gebiet mit Ausnahme von Néris-les-Bains eingeführt. Die vorliegende Beratung umfasst ausnahmslos alle Modalitäten und Sätze der Kurtaxe auf seinem gesamten Gebiet, annulliert und ersetzt alle Beratungen ab Januar 2023.
Die Steuer wird real für alle Arten von Unterkünften erhoben, die gegen Bezahlung angeboten werden (Paläste, Touristenhotels, Touristenresidenzen, möblierte Touristenunterkünfte, Feriendörfer, Bed and Breakfast, Stellplätze auf Wohnmobil- und Touristenparkplätzen pro 24 Stunden. Camping- und Wohnwagenplätze sowie alle anderen nicht klassifizierten Beherbergungsplätze, die nicht unter die in Artikel R.2333-44 Artikel 1° bis 9° des CGCT genannten Arten von Unterkünften fallen.
Sie wird von Personen erhoben, die gegen Entgelt untergebracht sind und ihren Wohnsitz nicht auf dem Gebiet der Gemeinschaft haben (vgl. Artikel L.2333-29 CGCT).
Sein Betrag wird auf der Grundlage der tatsächlichen Anwesenheit in den betreffenden Einrichtungen berechnet. Er entspricht dem Tarif, der je nach Unterkunftsklasse gilt, multipliziert mit der Anzahl der Nächte, die der Dauer des Aufenthalts entspricht. Die Steuer wird daher pro Person und pro Übernachtung erhoben.
Die Steuer wird vom 1. Januar bis zum 31. Dezember erhoben.
Der Departementrat von Allier führte mit Beschluss vom 8. Mai 1928 eine zusätzliche Steuer von 10% ein. Sie kommt zu der EPCI-Steuer hinzu. In diesem Zusammenhang und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel L.3333-1 des CGCT wird die zusätzliche Steuer von Commentry-Montmarault-Néris-Communauté im Namen des Departements zu den gleichen Bedingungen wie die Gemeinschaftssteuer erhoben.
Gemäß den Artikeln L.2333-30 und L.23333-41 des CGCT müssen die Sätze vor dem 1. Oktober des Jahres vom Gemeinschaftsrat festgelegt werden, damit sie ab dem folgenden Jahr gelten.
Die folgende Skala ist ab 1. Januar 2023 anwendbar
Die Sätze der Kurtaxe ab dem 1. Januar 2023 mit einem Erhebungszeitraum der genannten Steuer vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 werden wie folgt festgelegt:
Bei fehlender oder noch ausstehender Klassifizierung oder für Unterkünfte, die einer Klassifizierung bedürfen, mit Ausnahme der nicht klassifizierten Unterkünfte, die in der Tabelle aufgeführt sind, beträgt der anwendbare Tarif pro Person und Nacht 4% innerhalb der Grenze des höchsten von der Gemeinde beschlossenen Tarifs, d.h. 2,10 € gemäß Artikel L23333-30 des CGCT. Die zusätzliche Steuer auf Departement-Ebene wird zu diesen Sätzen hinzugerechnet.
Gemäß Artikel L.2333-1 des CGCT sind folgende Personen von der Kurtaxe befreit
Minderjährige
Inhaber eines Saisonarbeitsvertrags, die in einer der Gemeinden der Gemeinde beschäftigt sind
Personen, die eine Notunterkunft oder vorübergehende Umsiedlung erhalten
Personen, die Räumlichkeiten mit einer Tagesmiete von weniger als 5€ bewohnen.
Die Unterkunftsgeber müssen die Anzahl der in ihrem Betrieb verbrachten Nächte monatlich bei der Kurtaxe melden. Diese Erklärung kann per Post oder per Internet abgegeben werden. Im Falle einer Meldung per Post muss der Vermieter das Meldeformular zusammen mit einer vollständigen Kopie seines Melderegisters vor dem 10. jedes Monats einsenden.
Im Falle einer Online-Registrierung auf der entsprechenden Plattform muss der Beherbergungsbetrieb die Anmeldung bis zum 15. des Monats einreichen.
Die Kurtaxe schickt allen Anbietern von Unterkünften eine zusammenfassende Aufstellung der eingenommenen Beträge, die sie ihnen mit ihrer Zahlung vor :
15. April 2023 für Steuern, die während des 1. Quartals, vom 1. Januar bis 31. März, erhoben wurden.
15. Juli 2023 für Gebühren, die während des 2. Quartals vom 1. April bis 30. Juni eingenommen wurden
15. Oktober 2023 für Steuern, die während des 3. Quartals vom 1. Juli bis 30. September erhoben werden
31. Dezember 2023 für Steuern, die während des 4. Quartals vom 1. Oktober bis 31. Dezember erhoben werden
Die Einnahmen aus dieser Steuer werden vollständig für die touristische Entwicklung des Gebiets verwendet, insbesondere durch die Finanzierung des Interkommunalen Fremdenverkehrsamtes gemäß Artikel L.2333-27 des CGCT.